nachträgliche Dämmung
Worauf müssen Sie bei der nachträglichen Dämmung achten?
Bei einer energetischen Sanierung Ihres Hauses müssen Sie laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bestimmte Grenzwerte einhalten. Für jedes Bauteil sind dabei bestimmte Sanierungsstandards einzuhalten und in manchen Fällen ist die Dämmung nach der EnEV 2014 sogar Pflicht. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Arbeiten mit geringem Umfang sind dagegen von den Vorgaben der EnEV 2014 ausgenommen. Die Zehn-Prozent-Regel gilt hier als Bagatellgrenze. Daher müssen diejenigen, die weniger als zehn Prozent sanieren (also nur kleinere Schäden ausbessern), die Anforderungen nicht erfüllen. Wer jedoch den kompletten Außenputz oder das Dach erneuert, sollte genau auf die Vorgaben achten.
Ausgenommen von diesen strikten Regeln sind wiederum denkmalgeschützte Häuser.
Können Hausbesitzer nachweisen, dass sich die Investition nicht in einem angemessenen Zeitraum amortisiert, gibt es zudem die Möglichkeit, sich von den Anforderungen der EnEV befreien zu lassen.
Tipp: Der die Dämmung ausführende Unternehmer ist verpflichtet, bei seiner Arbeit die Anforderungen der EnEV 2014 zu erfüllen und einen entsprechenden Beleg auszustellen. Diese Erklärung müssen Sie fünf Jahre lang aufbewahren.
Für die nachträgliche Dämmung sieht die EnEV 2014 bestimmte Grenzwerte vor. Bei den unterschiedlichen Maßnahmen an Dach, Fassade, Keller oder Dachboden müssen daher maximale U-Werte eingehalten werden:
- Dachdämmung: Steildach 0,24 W/(m2K), Flachdach: 0,20 W/(m2K)
- Dachbodendämmung: 0,24 W/(m2K)
- Fassadendämmung: 0,24 W/(m2K)
- Kellerdeckendämmung: 0,30 W/(m2K)
Hinweis: Für eine Förderung durch die KfW-Bank können höhere Vorgaben gelten!
Während sich eine Dachdämmung vor allem dann lohnt, wenn ein Dach neu eingedeckt werden muss, kann die Fassadendämmung am besten bei einer Sanierung durchgeführt werden. Spezielle Dämmverfahren wie die Einblasdämmung oder die Innendämmung sind aber auch unabhängig von Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und verändern die Fassade nicht. Damit sind sie sogar für denkmalgeschützte Gebäude geeignet.
Da eine unsachgemäße Dämmung zu Problemen führen kann, sollte sie stets vom Fachmann durchgeführt werden. Er ermittelt die geeigneten Dämmmaterialien und -verfahren für Ihre Immobilie und führt die nachträgliche Dämmung professionell aus.
Beyer Dämmtechnik GmbH: Professionelle Dämmung
Für die nachträgliche Dämmung im Raum Bremen, Vechta oder Hannover stehen Ihnen die Experten der Beyer Dämmtechnik kompetent zur Seite und beraten Sie zur besten Lösung für Ihren Altbau. Sowohl die Innen- als auch Außendämmung führen wir stets fachgerecht durch, sodass Sie von einem angenehmeren Wohnklima sowie niedrigeren Heizkosten profitieren können.
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